FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR DEN ARBEITNEHMER ÜBER DEN ARBEITGEBER – Qualifizierungschancengesetz 

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Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Die Arbeitswelt verändert sich grundlegend, und das Qualifizierungschancengesetz zielt darauf ab, diesen Wandel aktiv zu gestalten. Es trat am 1. Januar 2019 in Kraft und ist ein zentraler Bestandteil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung. Das Gesetz konzentriert sich hauptsächlich auf die Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmer*innen durch drei zentrale Maßnahmen.

Wer wird gefördert?

Das Gesetz richtet sich an alle Arbeitnehmer*innen, unabhängig von ihrer Qualifikation, ihrem Alter oder der Größe ihres Unternehmens. Voraussetzung ist, dass sie vom digitalen Strukturwandel oder dem allgemeinen Strukturwandel betroffen sind oder in einem Beruf mit Fachkräftemangel arbeiten („Engpassberuf“).

Früher wurden vor allem geringqualifizierte und ältere Beschäftigte gefördert. Das Qualifizierungschancengesetz erweitert nun diese Förderung und verbessert die Leistungen. Neben der Übernahme von Weiterbildungskosten gibt es auch erweiterte Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung. Diese Förderungen sind in der Regel an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und variieren je nach Unternehmensgröße. Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz, das am 29. Mai 2020 in Kraft trat, wurden die Förderleistungen weiter verbessert.


Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Die Arbeitswelt verändert sich grundlegend, und das Qualifizierungschancengesetz zielt darauf ab, diesen Wandel aktiv zu gestalten. Es trat am 1. Januar 2019 in Kraft und ist ein zentraler Bestandteil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung. Das Gesetz konzentriert sich hauptsächlich auf die Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmer*innen durch drei zentrale Maßnahmen.


Wer wird gefördert?

Das Gesetz richtet sich an alle Arbeitnehmer*innen, unabhängig von ihrer Qualifikation, ihrem Alter oder der Größe ihres Unternehmens. Voraussetzung ist, dass sie vom digitalen Strukturwandel oder dem allgemeinen Strukturwandel betroffen sind oder in einem Beruf mit Fachkräftemangel arbeiten („Engpassberuf“).

Früher wurden vor allem geringqualifizierte und ältere Beschäftigte gefördert. Das Qualifizierungschancengesetz erweitert nun diese Förderung und verbessert die Leistungen. Neben der Übernahme von Weiterbildungskosten gibt es auch erweiterte Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung. Diese Förderungen sind in der Regel an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und variieren je nach Unternehmensgröße. Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz, das am 29. Mai 2020 in Kraft trat, wurden die Förderleistungen weiter verbessert.


Weitere Vorteile

Das Qualifizierungschancengesetz erleichtert auch den Zugang zum Arbeitslosengeld. Seit dem 1. Januar 2020 können diejenigen Arbeitslosengeld erhalten, die innerhalb von 30 Monaten Versicherungszeiten von zwölf Monaten nachweisen. Zuvor galt ein Zeitraum von 24 Monaten.

Zudem senkt das Gesetz den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung. Dieser wurde zum 1. Januar 2019 auf 2,6 Prozent und zum 1. Januar 2020 auf 2,4 Prozent gesenkt, was alle Beitragszahler*innen entlastet.


Wer profitiert?

  • Geringqualifizierte Beschäftigte:
    Arbeitnehmer*innen mit oder ohne Berufsabschluss, die mindestens vier Jahre in einer an- oder ungelernten Tätigkeit gearbeitet haben und ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können.

  • Alle Beschäftigten:
    Unabhängig von Ausbildung, Alter, Betriebsgröße und Betriebszugehörigkeit.

  • Beschäftigte im Strukturwandel:
    Personen, deren Arbeitsplätze vom Strukturwandel bedroht sind oder durch neue Technologien ersetzt werden könnten.

  • Beschäftigte in Engpassberufen:
    Personen, die in Berufen mit Fachkräftemangel arbeiten oder sich weiterbilden möchten.

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Notwendigkeit:
    Die Weiterbildung muss arbeitsplatzbezogene Kenntnisse vermitteln, die über eine kurzfristige Fortbildung hinausgehen und nicht durch das Aufstiegsförderungsgesetz abgedeckt sind. Sie darf auch nicht gesetzlich vorgeschrieben sein.

  • Zeitlicher Abstand:
    Der letzte Berufsabschluss oder die letzte geförderte Weiterbildung müssen mindestens zwei Jahre zurückliegen.

  • Externer Bildungsträger:
    Die Weiterbildung muss von einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger durchgeführt werden, nicht vom Unternehmen selbst.

  • Umfang der Weiterbildung:
    Gefördert werden nur Weiterbildungen mit einem Umfang von mindestens 120 Stunden.


Durch diese Maßnahmen soll das Qualifizierungschancengesetz dazu beitragen, dass mehr Menschen den Wandel der Arbeitswelt aktiv mitgestalten können.

TIPP

Mit dem Programm Qualifizierungschancengesetz der Agentur für Arbeit können Mitarbeiter von Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten (Vollzeit = 1 Person, Teilzeit = 1/2 Person, Minijobber= 1/4 Person) eine 100%ige* Förderung für den Erwerb des LKW-Führerscheins Klasse C/CE mit Zusatzqualifikation erhalten. *Auch größere Firmen können gefördert werden, es ändert sich allerdings die prozentuale Förderung.


Auch landwirtschaftliche Betriebe mit Mitarbeitern (oder Mifas – mitarbeitenden Familienmitgliedern) können von diesem Programm profitieren.

100% Förderung

Voraussetzungen:

  • Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
  • Die Notwendigkeit des Führerscheins oder des Kurses muss begründet werden


Der Führerschein ist bei der Academy Go! Fahrschule förderfähig, wir sind zertifiziert nach AZAV.

Weitere Infos erhalten Sie bei uns:


E-Mail:  info@academy-bkf.de

Tel.: 0211 6982130


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