BESCHLEUNIGTE GRUNDQUALIFIKATION 

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Wer innerhalb der Europäischen Union als Berufskraftfahrer/-in tätig sein möchte und seinen Busführerschein nach dem 10. September 2008 oder den Lkw-Führerschein nach dem 10. September 2009 erworben hat, muss ergänzend zur regulären Führerscheinausbildung eine Grundqualifikation absolvieren. Vor dem genannten Terminen erworbene Führerscheine sind von dieser Pflicht befreit.

Beschleunigte Grundqualifikation

  • 140 Stunden Unterricht = 130 Stunden Theorie + 10 Stunden Praxis
  • 90 Minuten Theorieprüfung in deutscher Sprache an der zuständigen IHK



Eine Fahrerlaubnis muss zum Schulungsbeginn nicht vorliegen.

Zielgruppe
Personen, die beruflich umdenken und sich neu orientieren möchten oder aus individuellen Gründen in ihrem bisherigen Beruf nicht länger tätig sein können, sowie Arbeitssuchende, die eine berufliche Zukunft als Kraftfahrer/-in im Bereich des Güterverkehrs anstreben. Außerdem natürlich Auszubildende im Bereich Transport und Verkehr.


Rechtliche Grundlagen

  • Europäische Richtlinie 2003/59/EG
  • Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)
  • Ziele und Inhalte

    Lehrgang Beschleunigte Grundqualifikation → Lehrplan Inhalte


    Vorbereitung auf die IHK-Prüfung gemäßBerufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz


    Technik  und Fahrphysik

    Kinematischen Kette

    Sozialvorschriften

    Risiken im Straßenverkehrs

    Kriminalität u. Schleusung illegaler Einwanderer

    Präventivmaßnahmen gegen Krankheit

    Geistige und körperliche Verfassung

    Verhalten in Notfällen

     Sicherheit und  Komfort der Fahrgäste

    Gewährleistung der Sicherheit der Ladung im Bus

    Kenntnis und Vorschriften für den Personenverkehr

    Verhalten, das zu einem positiven Auftreten des Unternehmen beiträgt

    Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs und Marktordnung

  • Voraussetzungen

    Mindestalter: 24 Jahre 

    Mindestalter: 21 Jahre für die beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr bei Bussen der Klassen D und DE mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, bis 50 km Linienlänge, ohne Einsatz im Reiseverkehr

    Mindestalter: 23 Jahrefür die beschleunigte Grundqualifikation im Personenverkehr bei Bussen der Klassen D und DE mit mehr als 16 Fahrgastplätzen, über 50 km Linienlänge und Einsatz im Reiseverkehr

    Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (alt: 3)

    ärztlcieh und augenärztliche Untesuchung über die Eignung

    Reaktionstest

    Erfolgreicher Führerscheinantrag für Klasse D/DE

    Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

  • Abschluss

    Teilnahmebescheinigung der ACADEMY Go! Fahrschule i Berufskraftfahrerqualifikationsregister für die Zulassung zur IHK-Prüfung

    IHK-Prüfungszeugnis „Beschleunigte Grundqualifikation“

    Die beschleunigte Grundqualifikation für den Personenkraftverkehr schließt mit einer schriftlichen Prüfung von ca. 90 Minuten unter Aufsicht der zuständigen Industrie- und Handelskammer ab. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung über die beschleunigte Grundqualifikation zur Vorlage bei der Behörde. Diese trägt dann die Schlüsselzahl 95 in Ihren Führerschein ein.

  • Gültigkeit

    Für Berufskraftfahrer/-innen besteht die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung im Fünf-Jahres-Rhythmus.

TERMINE FÜR DIESEN KURS

Unsere Termine

Starttermine:

26.03.25 (Bus)

29.04.25 (Basis = LKW + Bus)

02.06.25 (LKW)

07.07.25 (Basis = LKW + Bus)

14.08.25 (Bus)

Wir sind nach AZAV als Bildungsträger zugelassen. Das bedeutet für Sie, das Sie Ihren Bildungsgutschein für die meisten unserer Aus- und Weiterbildungen einlösen können.


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