BKF MODULE 95 LKW / BUS
WEITERBILDUNG GEM. BKRFQG

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Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Berufskraftfahrer Weiterbildung, die gerne auch als die 5 Module bezeichnet wird.

Gemäß dem BKrFQG müssen alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE oder D1/D1E erforderlich ist regelmäßig alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren, d.h. 5 Module à 7 Stunden.


Als Nachweis der Weiterbildung wird nach Korrektur: Abfrage der Daten durch die Führerscheinstelle die befristete Schlüsselzahl 95 in den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) eingetragen.

WEITERBILDUNG FÜR LKW- / BUS-FAHRER DURCH DIE 5 BKF MODULE

  • BKF Modul 1 “ECO-Training & Assistenzsysteme”

    Eine wirtschaftliche Fahrweise bedeutet sinkenden Kraftstoffverbrauch und geringeren Verschleiß. Durch Eco-Trainings können daher erhebliche Einsparpotenziale realisiert werden.

  • BKF Modul 2 “Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber”

    Kenntnisse zu den Lenk- und Ruhezeiten helfen mit, die Gefahren im Straßenverkehr zu senken. Auch die Auffrischung allgemeiner Verkehrsvorschriften kann zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.

  • BKF Modul 3 “Gefahrenwahrnehmung”

    Auch der hohe Standard an Sicherheitstechnik in modernen LKWs oder Bussen kann die Fahrphysik nicht außer Kraft setzen. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden hier vermittelt.

  • BKF Modul 4 “Schadensprävention”

    Kenntnisse zu den Lenk- und Ruhezeiten helfen mit, die Gefahren im Straßenverkehr zu senken. Auch die Auffrischung allgemeiner Verkehrsvorschriften kann zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.

  • BKF Modul 5 “Sicherheit für Ladung & Fahrgast”

    Unzureichende Ladungssicherung kann viele Ursachen haben, hat aber zumeist böse Folgen. Was man zur Vermeidung unternehmen und wie der Fahrer dazu beitragen kann, vermittelt dieses Modul.

Zielgruppe
Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr


Rechtliche Grundlagen
Europäischen Richtlinie 2003/59/EG
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)

  • Ziele und Inhalte

    Die 3 Kenntnisbereiche nach BKRFQG:


    1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

    2. Anwendung der Vorschriften

    3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

  • Voraussetzungen

    Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE, bzw. D1, D1E, D oder DE.

  • Abschluss

    Als Nachweis der Weiterbildung wird nach Korrektur: Abfrage der Daten durch die Führerscheinstelle die befristete Schlüsselzahl 95 in den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) eingetragen.

  • Gültigkeit

    Innerhalb von 5 Jahren sind die Teilnahmebescheinigungen für diese Module als Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.

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Sie wollen Ihre Fahrer:innen nicht einzeln sondern als Gruppe geschult bekommen? Ihre Fahrer:innen sollen keine langen Anfahrtswege auf sich nehmen müssen? Dann haben wir die Lösung! Auf Wunsch führen wir die Modul-Schulung bei Ihnen im Haus durch! Wir prüfen mit Ihnen vorab, ob Ihre Räumlichkeiten geeignet sind und lassen diese dann für Sie zu. Gerne führen wir dann auch ein Modul an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in "Teilzeit" durch. Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bei uns und wir finden den für Sie passenden Weg!

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